Dienstag, 29. Juli 2008

Bundeszugehörigkeit der Kinder

Im Kommentarteil des letzten Beitrags hat jemand sich zu der Frage der Zugehörigkeit der Kinder gläubiger Eltern zum Bund geäussert. Der Beitrag hatte aber nur indirekt mit diesem Thema zu tun. Deshalb möchte ich nicht im Kommentarteil antworten, sondern einen eigenen Beitrag zu diesem Thema schreiben.
Dies auch deshalb, weil das Thema Bundeszugehörigkeit der Kinder gläubiger Eltern einen grossen Wandel in meiner eigenen Sicht der Kindertaufe bewirkt hat.

Ich hatte viele Jahre dieselbe Position wie der Kommentator ("lelu") eingenommen, dass die Kinder gläubiger Eltern nicht wirklich zum Gnadenbund Gottes mit ihren Eltern dazugehören würden (und dass man sie deshalb auch nicht taufen soll/darf). Ich dachte ebenso, dass sie nicht Bundesglieder seien, weil sie nicht von Geburt an wiedergeborene Christen seien .
Ich teilte auch das Argument, dass jemand, der 'im Bund' sei, nicht daraus herausfallen kann - das heisst, kein 'Bundesbrecher' sein kann.

Ich bin natürlich weiterhin überzeugt, dass jemand, der 'in Christus' ist, nicht 'aus Christus herausfallen' wird, das würde der biblischen Lehre der Perseveranz der Heiligen widersprechen. Wer erwählt und berufen und somit gerettet ist, der ist definitiv gerettet und wird bis zum Ende beharren, weil er von Gott bewahrt wird.
Ich sehe aber, dass die Bibel in Bezug auf die Kinder gläubiger Eltern noch etwas anderes beschreibt. Diese Kinder sind in einer besonderen Beziehung zu Gott. Sie erfahren die Gnade, in den Bund mit eingeschlossen zu sein, sowie die Kinder der Israeliten das auch schon waren. Das heisst nicht, dass sie damit auch definitiv gerettet sind - sowie Paulus auch über die Israeliten von Geburt sagt: "nicht alle, die aus Israel sind, die sind Israel" (Rö 9,6) oder: "Denn nicht der ist ein Jude, der es äußerlich ist, noch ist die äußerliche Beschneidung im Fleisch Beschneidung; sondern der ist ein Jude, der es innerlich ist, und Beschneidung ist die des Herzens" (Rö 2,28f).

Dennoch sind diese Juden oder Israeliten, die nicht am Herzen beschnitten sind - also nicht wirkliche Juden oder Israeliten sind (die wiedergeboren sind), Glieder des Bundes gewesen von Kindheit an. Sie wurden zu Bundesbrechern, indem sie die Bedingungen des Bundes nicht hielten und die Verheissungen des Bundes nicht in Anspruch nahmen.
Genau so ist es mit den neutestamentlichen Bundeskindern. Der Bund der Gnade ist im neuen Testament immer noch derselbe Bund der Gnade. Er ist nicht plötzlich eingeschränkt. Er wird vielmehr erweitert. Die Bundesverheissungen gelten immer noch für "euch und eure Kinder".

Und die Kinder, die in diesem Bund aufgewachsen sind, können tatsächlich den Bund brechen. Davon zeugt besonders eine Stelle im Hebräerbrief, die ich auf andere Weise nie wirklich befriedigend verstehen konnte:
Heb 10:28-29 Hat jemand das Gesetz Moses verworfen, stirbt er ohne Barmherzigkeit auf zwei oder drei Zeugen hin. Wieviel schlimmere Strafe, meint ihr, wird der verdienen, der den Sohn Gottes mit Füßen getreten und das Blut des Bundes, durch das er geheiligt wurde, für gemein erachtet und den Geist der Gnade geschmäht hat ?

Diejenigen, die durch das Blut des Bundes geheiligt wurden, sind solche, die im neuen Bund aufgewachsen sind. Das wird im Text eindeutig in Kontrast zu dem alten Bund gestellt.
Es sind solche, die den Bund verlassen, in den sie durch Zugehörigkeit zu mindestens einem gläubigen Elternteil gestellt waren.
Von eben solchen Kindern schreibt Paulus, dass sie heilig seien (1Kor 7,14).
Dieses "heilig" meint nicht eine moralische Qualität, sondern das abgesondert sein und die Legitimität bezüglich der Bundeszugehörigkeit.

Wer sagt, dass die Kinder seit Christi Tod und Auferstehung plötzlich nicht mehr zum Bund Gottes mit ihren Eltern dazugehören, macht nicht nur eine - biblisch unzulässige - Trennung zwischen alt- und neutestamentlicher Offenbarung des Gnadenbundes, sondern er wird auch viele Probleme mit dem Verständnis der speziellen Verheissungen für die Familien (i.e. Häuser, Eltern und Kinder) haben.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich denke dies ist eine ziemlich weit verbreitete Interpretation. Ob sie die Wahrheit der Schrift in diesen Dingen recht zum Ausdruck bringt, möchte ich bezweifeln.

Wenn Kinder der Gläubigen pauschal als Bundesglieder bezeichnet werden, dann frage ich: Welcher Bund?
Die Antwort "Gnadenbund" ist doch eine Ableitung von etwas, was irgendwie als "Bund" auch so vorkommen muss.
Hebräer 8 zeigt mir zwei relevante Bündnisse, die sich charakterlich völlig unterscheiden.
Der eine, ein bedingter - abhängig vom Gehorsam des Menschen.
Zugegeben in alttest. Zeiten waren Gläubige dem unterworfen. Ich kann nicht sehen, dass ein bedingter Bund heute von Gott in Autorität steht.
Der andere, ein unbedingter - abhängig allein von Gottes Gnade, verheißen im AT.
Daraus leitet sich die einzige Gliedschaft am Leibe Christi ab. Welche andere Gliedschaft kennt die Schrift?

Eine Trennung der Kinder von ihren gläubigen Eltern liegt dann geistlich vor, wenn die Kinder nicht in Christus sind. Und 1. Kor. 7, 14 verstehe ich dann unter dem Kontext der praktischen Fragen des Umgangs mit dem Ziel: "vielmehr hat Gott uns zu einem Leben in Frieden berufen." (V. 15) Es wäre nach Paulus Unterweisung bzgl. der Ungläubigen leicht möglich, dass die ganze Gemeinde und auch der Gläubige selbst ungläubige Familienglieder als Schandflecke zu betrachten. Ein Ausbrechen aus Familienstrukturen ist nicht möglich, so käme es zu viel Unruhe und Unfrieden. Damit dies nicht der Fall ist, proklamiert Gott entsprechend.

Calvin schreibt in seiner Auslegung zum Hebräerbrief:
Hebr. 8, 9
"Nicht nach dem Testament usw. Der Prophet betont hier die Verschiedenheit zwischen dem damals bestehenden Bund und dem neuen, auf den er hoffen lässt. Gott sagt nicht bloß: "Ich will den Bund, der durch eure Schuld gebrochen ist, wiederherstellen," sondern er erklärt ausdrücklich, der neue Bund werde ungleichartig sein. ..."
Hebr. 8, 13
"Indem er sagt: Ein neues usw. Das eine steht fest, mithin muss das andere, das zum ersten im Gegensatz steht, fallen. Der Name "altes Testament" dient dem Apostel zum Beweis, dass es aufgehoben werden musste; denn was alt ist, geht dem Verfalle entgegen. An die Stelle jenes Früheren sollte ein Neues treten, das, wie gesagt, anderer Art ist. Wenn also der mosaische Dienst, sofern er dem Dienst Christi entgegensteht, hinfällig wird, so hören auch die Zeremonien auf."
(Ich muss nat. sagen, dass ich Calvins Position bzgl. der Kinder der Gläubigen nicht als konsequent ansehe.)

Ich finde, dass es weit größere Probleme in der praktischen Auswirkung gibt, wenn man eine Vermischung von bedingtem und unbedingtem Bund für unsere Zeit postuliert.
(Mir sind an dieser Stelle keine Probleme mit Verheißungen bzgl. Kinder ... bewusst.)
Der Gläubige muss so auch den Satzungen eines bedingten Bundes entsprechen, obwohl er in einem unbedingten steht und im Neuen Testament zu Hause ist.
Bspw. ist dann die Taufe der Kinder eine zwingende Notwendigkeit und ein Unterlassen kommt einem Verharren im Ungehorsam gleich (ich nehme an, dass die Taufe hier in Beziehung zur Beschneidung steht). Der Ausschluss vom Abendmahl ist Folge ...
Auch wären die beiden praktizierten Taufformen (Säuglingstaufe und Erwachsenentaufe)dahingehend zu untersuchen, ob sie die Wahrheit von "Einer Taufe" recht widerspiegeln können.
Für die Gemeindegliedschaft ergeben sich dann verschiedene Niveaustufen.

Ich sehe keine Grundlage in der Schrift für eine Vermengung von bedingt und unbedingt in der Bündnisfrage in unserer Zeit, aber eine Menge schwieriger Probleme für Gläubige.

Lelu

Thorsten Wiediger hat gesagt…

Hallo Kurt,

die von dir angeführte Stelle aus Hebr 10 gibt mir auch zu denken und scheint zumindest in deine Begründung - so wie du sie angeführt hast - gut hineinzupassen. Vielen Dank dafür! Werde dem für mein eigenes Verständnis gerne nachgehen, um Gottes Wort wirklich in allem treu zu sein.

Allerdings möchte ich auch noch mal auf die Art des Neuen Bundes eingehen.

Du hast es ja in deinem Beitrag als gegeben angesehen, dass es im AT und NT derselbe Gnadenbund ist. Diese Betonung zur Kontinuität finde ich sehr hilfreich, muss allerdings auch die Diskontinuität berücksichtigen.

Hilfreich für diese Auseinandersetzung wäre es für mich, wenn du auf Jer 31,31-34 (und natürlich den Kontext) eingehen könntest. Denn dort scheint mir die Betonung doch eindeutig darauf zu liegen, dass die Glieder des Neuen Bundes alle die Segnungen dieses Bundes erlebt haben, einschliesslich, dass jeder den HERRN erkennt.

Letzteres kann m.E. nicht auf offensichtlich ungläubige Kinder (die kein Bekenntnis des Glaubens in Wort und Wandel geben) gelten. Somit kann ich sie auch nicht als Glieder im Neuen Bund sehen.

Interessant wäre auch dein Verständnis der häufig angeführten Stelle in Apg 2,39. Da du von besonderen Verheissung für Kinder von Gläubigen sprachst, vermute ich, dass diese Stelle auch entscheidend ist, oder?

Falls du dir die Zeit nehmen möchtetst, darauf näher einzugehen, wäre ich sehr dankbar. Ich schätze dich sehr, Kurt, und möchte gerne besser verstehen, wie es zu deiner Änderung einiger deiner theologischen Überzeugungen gekommen ist.

Was schon jetzt deutlich wird: du willst Gottes Wort ernst nehmen, glaubst auch, dass es nur ein richtiges Verständnis dieser Stellen geben kann und folgst Gottes Wort, wohin es dich auch führt. Das spiegelt auch deine Demut wider.

Und deshalb möchte ich gerne von dir lernen, auch wenn ich in diesem Punkt mich von Gottes Wort in eine andere Richtung geführt sehe und glaube, dass du falsch liegst.

Kurt Vetterli hat gesagt…

Zur Diskontinuität, bzw. Neuheit des Neuen Bundes:
Jer 31 (bes. V.34 und im Kontext Heb 8) sagt meines Erachtens nicht aus, dass ausnahmslos alle Glieder des neuen Bundes wiedergeboren sein müssen, wenn es da heisst: niemand wird mehr den anderen lehren, den Herrn zu erkennen. Sondern hier geht es darum, dass das priesterliche System aufgehoben werden wird, das dazu da war, um zwischen Gläubigen und dem Herrn zu vermitteln.
Es wird niemand mehr zwischen dem Gläubigen und dem Herrn stehen, der nötig ist, die Erkenntnis des Herrn zu vermitteln, sondern es wird einen direkten Zugang zu Gott und zur Vergebung der Sünde geben (darum geht es ja im Kontext der Jeremia-Stelle). Es braucht keine priesterliche Mittlerschaft mehr zur Sündenvergebung.
Kinder haben in dem Sinn zusammen mit ihren Eltern an dieser Verheissung Anteil.

Etwas ausführlicher und m.E. sehr überzeugend stellt dies Jeffrey D. Neill in seinem Artikel "The Newness of the New Covenant" dar (in dem Buch "The Case for Covenantal Infant Baptism").

Ich würde übrigens nie Kleinkinder als "Ungläubige" bezeichnen, nur weil sie nicht in der Weise der Erwachsenen auf derselben intellektuellen Stufe "glauben" können.
Dieser Ansatz, der von den Kindern einen von aussen nachprüfbaren "Glauben" verlangt, der eben diesen intellektuell-rationalen Charakter hat, wie mancher Erwachsenen-Glaube, aufgrund dessen viele Erwachsene getauft werden, die sich später als nicht wirklich wiedergeboren erweisen, legt viel zu grosses Gewicht auf die 'Aktion' auf der menschlichen Seite und zuwenig auf das, was der Herr im Leben von Kindern gläubiger Elter zu tun verspricht.
(Darum gebe ich heute denen Recht, die sagen, dass die baptistische Sicht im Grunde genommen viel eher in das dispensationalistisch-arminianische Verständnis passt als zu der reformierten Sicht des Heils).

Noch einmal: Diskontinuität des Bundes kann einfach nicht heissen, dass die Kinder im neuen Bund, dessen Erneuerung ja eine Erweiterung der Verheissungen darstellt, nicht mehr zusammen mit den Eltern zum Volk Gottes gehören.
Wer eine solche Art von Diskontinuität sehen will, muss meines Erachtens damit sagen, dass die Kinder gläubiger Eltern (vorerst) aus dem Bund ausgeschlossen sind. Dann hätten auch die Apostel, als sie die betreffenden Gläubiggewordenen 'und ihr Haus' taufen sollten, sagen müssen: "Sorry, eure Kinder taufe ich nicht, die gehören nicht dazu wie bisher - der neue Bund lässt das nicht mehr zu."
So etwas wäre ganz bestimmt so aufgefallen, dass in der Apg oder sonst im Neuen Testament die Rede davon gewesen wäre.
Zugegeben, das ist ein Hypothese. Aber eine sehr starke.

Natürlich - die Kindertaufe wirft Fragen für den Umgang mit den Bundeskindern auf, wie "Lelu" (hey, Lelu, ab dem dritten Kommentar muss man auf dem 'Netzreden-Blog seine wahre Identität bekannt geben) richtig bemerkt. Sie bringt auch Implikationen für die Kirchenzucht, die für die baptistische Sicht nicht von so grosser Bedeutung sind. Dagegen ergeben sich für die Baptisten andere praktische Schwierigkeiten. Sie wissen z.B. nie wirklich, wann sie jetzt ihre Kinder/Jugendlichen taufen sollen/können/dürfen. Wann sind sie jetzt nun wirklich, wirklich gläubig. So gläubig, dass sie getauft werden können...?

Anonym hat gesagt…

Ich möchte mich einmal auf folgende Aussagen konzentrieren:

1. These: Die Kinder gläubiger Eltern müssen dann aus dem Bund ausgeschlossen sein, weil nicht zugestanden werden kann, dass sie glauben wie Erwachsene.

Hierzu möchte ich sagen, dass der Herzensglaube niemandem (von außen)zugänglich ist - bei Keinem weder bei Groß noch bei Klein.
Ausgeschlossen aus dem Bund sind solche, die nicht zu den Erwählten gehören. Dies aber kann erst an den Früchten erkannt werden und auch dann ist es uns wohl kaum möglich im Hier und Jetzt ein Verwerfungsurteil zu fällen - dies ist des Herrn Sache. Er kennt die Seinen!

Calvin legt den Hebräerbrief mit folgender Prämisse aus:
"... Da nämlich der Verfasser an solche schreibt, die bereits Christen geworden sind, kann er jenen Hauptpunkt als zugestanden voraussetzen. Die Beweisführung dreht sich vielmehr um die Frage, welcher Art das Werk Christi sei, um von da aus zu zeigen, dass mit seiner Erscheinung die Zeremonien ihr Ende erreicht haben. ..., so nötig war doch für die Leser eine Belehrung über die Person des Erlösers, sowie über Zweck, Bedeutung und Frucht seiner Erscheinung, weil sie immer noch, in falscher Auslegung des Gesetzes befangen, nach einem Schatten griffen, statt sich der wesenhaften Erfüllung zu freuen ..." (Einleitung)

Calvin stellt die Auslegung von Hebr. 10, 28 ff. somit auch nicht in Beziehung von Kindern die "unter dem neuen Bund aufwachsen", sondern in Beziehung zu den Verworfenen generell:
"Schon die Übertretung des Gesetzes war ein todeswürdiges Verbrechen; wie vielmehr verdient die leichtfertige Verwerfung des Evangeliums Strafe! Das musste auf die jüdischen Leser Eindruck machen ... Auch hier bestätigt sich, dass der Apostel bei dem mutwilligen Sündigen (V. 26) nicht an einzelne sündliche Regungen denkt, sondern an die gänzliche Verwerfung Christi. Denn nicht jede Gesetzesübertretung wurde mit dem Tode bestraft, sondern nur der bewusste Abfall von Gott und die völlige Lossagung von seinem Gesetz. ..."

2. These: Der neue Bund, dessen Erneuerung ja eine Erweiterung der Verheissungen darstellt.

Hierzu möchte ich sagen, dass im Galaterbrief Folgendes steht:
"Weil aber die Schrift voraussah, dass Gott die Völker (=Heiden) um des Glaubens willen rechtfertigt, hat sie dem Abraham die Heilsverheißung im voraus verkündigt ..." (Gal. 3, 8f.)
"Es sollte eben der dem Abraham verheißene Segen den Heiden in Christus Jesus zuteil werden, damit wir das Verheißungsgut des Geistes durch den Glauben empfangen könnten." (Gal. 3, 14)
Die Heilsverheißung galt nicht allen, genauso wie das Verheißungsgut des Geistes nicht allen zuteil wird. Darüber haben wir keine Handhabe.
Der Neue Bund war insofern nicht neu, als er nicht überraschend daherkommt - neu insofern, weil er jetzt in Kraft gesetzt ist. Er ist und bleibt ein unbedingter durch und durch. Es gibt keine Personengruppe für die der neue Bund bedingt wäre.
Würde ich hier weitergehen, dann käme ich zu einer ganz anderen Sühneopferlehre.
Wer sind die, die durch das Blut des Bundes geheiligt wurden und werden?

Lelu

Kurt Vetterli hat gesagt…

Zwei Dinge an Lelu:
Deine Frage: "Wer sind die, die durch das Blut des Bundes geheiligt wurden und werden?" solltest Du selber erst beantworten. Ich denke, dass Du das bereits nicht mehr befriedigend kannst - nach Deinen bisherigen Äusserungen über den unbedingten neuen Bund....

Das Zweite ist meine Aufforderung, die Du ignoriert hast: Du solltest Dich jetzt zu erkennen geben. Anonyme Kommentare von "Lelu" werde ich nicht mehr beantworten.

Anonym hat gesagt…

Entschuldigung, dies ist mein dritter Kommentar in diesem Bereich. Leider kann ich auch keine Hausordnung finden, sodass ich auch nicht weiß, was "sich vorstellen" heißt.
Wenn noch weitere Angaben verlangt werden, dann müsste man mir sagen: wie und auf welchem Wege.
Danke!

Zum Blut des Neuen Bundes:
Mtth. 26, 28
bspw. Eph. 5, 25-27/ Hebr. 9, 12

Zuerst möchte ich vorausschicken, dass kein Mensch in der Lage ist, einen anderen von der Gnade Gottes auszuschließen. Ich verstehe die These von den "Bundeskindern" schon unter der Prämisse: das Vertrauen der Kinder, der Eltern und der Gemeinde in Gottes Verheißungen zu stärken. Ich bin aber nicht der Ansicht, dass diese These es zu leisten vermag.

Ich gehe noch einmal zurück zum Passus aus Hebr. 10, 29:
"... das Blut des Bundes, durch das er geheiligt worden ist, für wertlos geachtet ..."
Man könnte sagen, dass es eine uneigentliche Rede ist. Hier wird ein Fall geschildert, den es in Wirklichkeit nicht geben wird, um eine andere "Sache" (Verwerfung des Sohnes Gottes) in noch größerer Abscheulichkeit darzustellen.
Man könnte auch fragen:
Ist es denn sicher, dass es um das Blut des Neuen Bundes geht? Geht es vielleicht um den mosaischen Bund? Über das Blut der Opfertiere im mosaischen Bund finden wir in Hebr. 9, 13: "...Heiligung zu leiblicher Reinheit bewirkt,".
Die Frage, die sich dann nahtlos anschließt:
Lehrt die Schrift eine entsprechende Wirkung von Christi Blut für letztlich Ungläubige (Verworfene)?
Ich kann dies nicht finden!

Was hat dies nun alles mit den "Bundeskindern" zu tun?
Die Schrift liefert keinerlei Grundlage jedem Kind Gläubiger persönlich und pauschal die Bundeszugehörigkeit zum Neuen Bund zuzusprechen - egal auf welche Weise (es geht hier nicht vordergründig um eine Taufdebatte).
Wenn man es doch so handhabt, dann bringt man nach meiner Sicht eine falsche Erwählungslehre zum Ausdruck.
Warum?
Weil ein Teil der Erwählung dann erst mit dem Bundesbruch beginnt bspw. Die Schrift sagt aber, dass die Erwählung Gottes vor Grundlegung der Welt in Kraft ist. Mit der Erwählung Gottes verhält es sich nicht so wie mit dem Neuen Bund diesbezüglich.

Abgesehen davon:
Wie will man noch ungläubigen Kindern erklären, wie sie den Glauben erlangen? - durch Gehorsam?
Wie erklärt man den Kindern das Beharren im Glauben? - durch Gehorsam?
Wer legt die Bedingungen fest?
Wenn man diesen Kindern sagt: Schaue weg von dir zum Kreuz! Was werden sie sehen? Das Blut, das sicher tilgt, oder das Blut, das nur äußerlich heiligt?
Worauf gründen sie ihr Vertrauen? - auf ein vor der Gemeinde abgelegtes Bekenntnis, auf Wohlverhalten?

Immer wieder wird über ihnen das drohende Urteil "Bundesbrecher" schweben. Denn es gibt ja welche (nach der These), wieso sollte das Kind nicht annehmen selbst dazu zu gehören? Wer wird ihnen dann plausibel machen können, dass das Kreuz der sichere Garant ist - nicht die Erfüllung von Bedingungen?
Oder werden sie meinen dem Urteil "Bundesbrecher" zu entrinnen, weil sie mittlerweile Erwachsene sind?

Lutz

Kurt Vetterli hat gesagt…

Sorry, Lutz (Lutz Kl.?), es gibt keine offizielle Hausordnung. Ich möchte einfach nicht über längere Strecken anonyme Kommentare beantworten. Es gab in der Vergangenheit schon ziemlich unangenehme Sachen mit anonymen Schreibern. Ich möchte einfach jeweils gern wissen, mit wem ich spreche, v.a. wenn jemand meine Position in Frage stellt.

Ich teile übrigens unbedingt Deine Aussage, dass man nicht wissen kann, wo ein Mensch - egal welchen Alters oder von aussen sichtbarer Bewusstseinsstufe - geistlich wirklich steht, ob er in Christus ist oder nicht. Ich schliesse mich hier auch Calvin an, der sagte, dass man getrost annehmen darf, dass jemand Christ ist, wenn er das bekennt, und dass man ihn dann dementsprechend behandeln soll/darf.

Bei Kleinkindern ist das natürlich etwas Anderes, sie können bis zu einem gewissen Alter kein Bekenntnis ablegen.
Ich würde aber in ihrem Fall dennoch nicht von 'Ungläubigen' sprechen. Ein Ungläubiger ist in meinem Verständnis jemand, der bewusst nicht glauben will. Die kleinen Kinder haben oft schon sehr früh einen Glauben, der durchaus rettend sein kann. Aber wir wissen das oft mit noch geringerer Sicherheit als bei Erwachsenen. Wir rechnen sie deshalb auch nicht aufgrund eines definierbaren Glaubens als zum Bundesvolk zugehörig.

Zu Heb 10,29:
Ich habe das zeitweise auch so verstanden, als uneigentliche Rede. Aber es hat mich ehrlich gesagt einfach nie ganz befriedigt. Für mich ist der Ausdruck zu stark...
Mir ist schon bewusst, dass die Stelle für die Lehre der particularen Erlösung ein Problem darstellt, wenn man das 'geheiligt' im Sinn der rettenden Heiligung versteht. Aus diesem Grund haben wohl alte Calvinisten wie John Gill und Matthew Henry hier von 'Bundesheiligung' gesprochen... Man muss sehen, dass im NT solche zentrale Begriffe manchmal sehr weit gefasst werden. (Auch z.B. der Begriff 'Heil/Rettung/retten' (Gr. 'soteria', 'sozo') wird nicht immer im Sinn der Rettung zum ewigen Leben gebraucht.)
Würde man also diesse Heiligung als Bundesheiligung auffassen, würde das auch gut mit 1Kor 7,14 zusammenpassen, wo man ja auch nicht sagen kann, Paulus meine hier, dass die Kinder eines gläubigen Elternteils (oder sogar der ungläubige Ehepartner) durch den Gläubigen Teil im Sinn der Rettung zum ewigen Leben geheiligt seien.

Du sagst, dass die Schrift keinerlei Grundlage liefere, dass man Kindern von gläubigen Eltern pauschal die Zugehörigkeit zum Neuen Bund zusprechen könne.
Ich nehme an, Deine Aussage kommt aus einem Verständnis, das den neuen Bund mit dem neuen Testament gleichstellt.
Man muss aber sehen, dass der Bund der Gnade schon im alten Testament in Kraft war. Wer im alten Testament auf (den kommenden) Christus vertraute, war im Sinne des neuen Bundes - aufgrund seines Vertrauens auf die Gnade Gottes in Christus - gerettet und damit Mitglied von Gottes wahrem Israel.
Somit galten für sie die Verheissungen des neuen Bundes. Diese Israeliten waren vollgültige Gläubige und waren Teilhaber des neuen Bundes. Was im neuen Testament neu wird, ist die Ausweitung des Bundes auf alles Fleisch und die vollbrachte Erfüllung des Zeremonialgesetzes durch Christus. Im AT schaute man glaubend nach vorne auf den kommenden Christus, im NT schaut man glaubend zurück auf den gekommenen Christus. Es ist der selbe Bund Gottes mit den Glaubenden, eben mit seinem Volk. und die Bundesverheissungen galten und gelten 'für euch und eure Kinder'.
Besiegelt wurde der Eintritt ins Bundesvolk im AT durch die Beschneidung (die auf das kommende Gericht in dem blutigen Opfer Christi hinwies) und im NT durch die Taufe (die von der geschehenen Reinigung - Besprengung mit reinem Wasser - durch Christus spricht).
Den Kleinkindern wird dadurch nicht zugesprochen, DASS sie nun gereinigt und gerettet sind, sondern es wird ihnen verheissen, dass wenn sie glauben, die Verheissungen des Bundes sich an ihnen erfüllen.
(Wir bestätigen ja auch nicht bei Erwachsenen Täuflingen, dass sie nun gerettet sind, das können wir gar nicht, weil das bei einigen ja nachweislich nicht stimmt.)
Abraham war ein Teilhaber des neuen Bundes, der die Beschneidung als Siegel des Glaubens empfing. Seine Kinder empfingen dieses Siegel auch - mit ihm die geistlichen Verheissungen des Bundes.

Damit wissen wir natürlich immer noch nicht, welches dieser Kinder wirklich zu den Erwählten gehört.
Ich verstehe nicht, warum Du meinst, dass bei den Einen die Erwählung erst mit dem Bundesbruch beginnen würde. Jeder von den Erwählten ist wie alle anderen ein Gesetzesbrecher und ist eine Zeit lang unter dem Zorn Gottes. Auf diese Weise sind wir alle Brecher des Bundes der Werke (oder der Schöpfung, wie er von anderen genannt wird).
Aber die Kinder der Erwählten haben einfach eine andere Stellung vor Gott als die übrigen Kinder. Das bezeugt die Bibel eindeutig. Sie gehören zur Gemeinde dazu. Wenn auch nicht als Wiedergeborene. Das lehrt uns gewissermassen auch die Praxis. Auch Dispensationalisten und Baptisten erziehen ihre Kinder natürlicherweise so, wie wenn sie zur Gemeinde dazugehören. Sie behandeln sie nicht als Heiden, bis sie z.B. 16 Jahre als sind und erklären ihnen dann das Evangelium. Sondern sie behandeln sie wie Mitglieder der Gemeinde. Auch wenn sie ihnen sagen, dass sie von neuem geboren werden müssen.
Es gibt aber viele Kinder von gläubigen Eltern, die nicht sagen können, wann sie genau eine Bekehrung erlebt hätten oder wann sie wiedergeboren worden seien.
Eines meiner Kinder (17J), das einen lebendigen Glauben an Jesus hat, sagte mir, sie wisse von keiner Bekehrung, sie habe immer geglaubt.
Sie ist nie unter der Drohung des Bundesbrechers gestanden. Sie ist einfach vom Kinderglauben in den Erwachsenenglauben hineingewachsen.
Allerdings versteht sie sehr gut, dass das Gesetz Gottes uns die Sünde aufzeigt und uns verurteilt, dass wir aber in Christus dem Fluch des Gesetzes entfliehen.

Ich weiss jetzt nicht, ob ich alle Deine Voten beantwortet habe. Aber ich möchte die Diskussion hier abschliessen und sie nicht im Kommentarteil weiterführen.
Falls Du weiter austauschen möchtest, tu das doch bitte per e-mail.

Herzlichen Gruss
Kurt